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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Schanes GmbH.
1. Geltung der AGB
Alle Lieferungen von Waren, Leistungen und sinngemäß auch die Erbringung von Leistungen durch "Schanes GmbH" werden ausschließlich aufgrund nachstehender allgemeiner Geschäftsbedingungen ausgeführt, und anerkennt der Kunde mit Vornahme der Bestellung bzw. spätestens mit Annahme der Ware bzw. Leistung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen oder Nebenabreden können nur durch vertretungsbefugte Personen von "Schanes GmbH" getroffen werden und gelten nur für den einzelnen Geschäftsfall. Allfälligen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen, auch wenn "Schanes GmbH" nach Erhalt dieser Geschäftsbedingungen des Kunden nicht neuerlich widerspricht.
2. Preise

Alle Preise gelten in Euro. Preisangaben verstehen sich für Verbraucher inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, für gewerbliche Kunden exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Hinzu kommen für sämtliche Kunden noch Versandkosten, welche im Warenkorb angezeigt werden. Alle Preisangaben sind unverbindlich und Korrekturen vorbehalten. Maßgebend ist jeweils der in der von "Schanes GmbH" zu übermittelnden Auftragsbestätigung genannte Preis zuzüglich Liefer- und Versandleistungen.

Bei offensichtlichen Preisfehlern, die infolge technischer Mängel oder Tippfehlern im "Schanes GmbH"-Shop veröffentlicht werden, behält sich "Schanes GmbH" vor, den korrekten Preis zu berechnen.

3. Angebot und Vertragsabschluss

Die Angebote und Verkaufsunterlagen wie Preislisten usw. sind freibleibend und unverbindlich. Sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Annahme durch "Schanes GmbHl". Bei sofortiger Lieferung kann jedoch die schriftliche Annahme auch durch Rechnung ersetzt werden. "Schanes GmbH" behält sich auch vor, die Bestellung nicht anzunehmen bzw. eine Bestellung nur für registrierte Kunden durchzuführen. Verkaufsangestellte von "Schanes GmbH" sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen abzugeben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen, oder von den allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen. Der wirksame Abschluss eines Vertrages mit jugendlichen Kunden unter 18 Jahren benötigt die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.

4. Lieferung, Zahlung
Ist die Nichteinhaltung bzw. Verzögerung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von "Schanes GmbH" nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Für den Fall einer Leistungsverhinderung von mehr als 30 Tagen sind "Schanes GmbH" sowie der Auftraggeber oder Käufer berechtigt, bezüglich der in Verzug befindlichen Lieferung vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferung erfolgt im Normalfall innerhalb einer Woche ab der Bestellbestätigung, aber jedenfalls innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Lieferfrist von 30 Tagen ab Bestelldatum. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung von "Schanes GmbH" durch Lieferanten und Hersteller. Verlängert sich die Lieferzeit, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche ableiten. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist "Schanes GmbH" berechtigt, Teillieferungen zu erbringen. Von "Schanes GmbH" werden im Shop ausschließlich Bestellungen zur Auslieferung im Inland entgegen genommen. Lieferungen erfolgen ausschließlich per Nachnahme. Bei einem Warenwert von über € 2.500,00 brutto hat der Besteller bzw. Käufer eine entsprechende Vorauszahlung in Höhe der vorgenommenen Bestellung zu leisten. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn "Schanes GmbH" kosten- und spesenfrei über den Gesamtbetrag verfügt. Sondervereinbarungen werden von "Schanes GmbH" nur mit gewerblichen Kunden geschlossen und bedürfen zur Wirksamkeit einer schriftlichen Vereinbarung.

Die bei "Schanes GmbH" bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Erfüllung sämtlicher Forderungen im Eigentum der Firma "Schanes GmbH". Vor vollständiger Bezahlung der Forderung von "Schanes GmbH" ist es untersagt, die Ware zu verpfänden, sicherungsweise zu übereignen oder Dritten daran sonstige Rechte einzuräumen. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und alle anderen die Rechtsstellung von "Schanes GmbH" beeinträchtigenden Zugriffe Dritter auf die mit dem Eigentumsvorbehalt behaftete Ware sind unverzüglich an "Schanes GmbH" anzuzeigen. Der Auftraggeber bzw. Besteller ist verpflichtet derartigen Maßnahmen unter Hinweise auf das Vorbehaltseigentum von "Schanes GmbH" sofort zu widersprechen.

Bei Zahlungsverzug ist "Schanes GmbH" berechtigt, bei Privatkunden Verzugszinsen in Höhe von 9 % im Sinne § 6 Abs. 1 Z. 13 KSchG, sowie bei gewerblichen Kunden im Sinne § 1333 Abs. 2 ABGB im Ausmaß von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz, der am letzten Kalendertag eines Halbjahres gilt, zu verrechnen.

Darüber hinaus haftet der in Verzug befindliche Kunde für sämtliche aufgrund des Verzugs angefallenen Betreibungskosten wobei sowohl außergerichtliche Mahnspesen, als auch die tarifmäßigen Kosten eines eingeschalteten Rechtsanwalts umfasst sind.

4a. Rechnungs- und Gutschriftslegung
"Schanes GmbH" versendet Rechnungen und Gutschriften laut österreichischem Rechnungslegungsgesetzt.

Das heißt, dass Sie die Rechnung oder Gutschrift per Post, beigepackt bei Ihrer Bestellung, persönlich, oder per e-Mail mit digitaler Signatur versehen bekommen können.

Die Wahl der Übermittlung bleibt "Schanes GmbH" überlassen.

5. Gefahrenübergang

Die Wahl der Versandart bleibt "Schanes GmbH" überlassen. Mit dem Verlassen der Ware des Lagers von "Schanes GmbH" oder geschäftsbezogenen Lagern bzw. bei Übergabe der Ware an die Bahn, Post oder den Frachtführer geht die Gefahr auf den Käufer über. Eine eventuelle auch nur teilweise Übernahme der Transportkosten durch "Schanes GmbH" oder einen geschäftsbezogenen Vertragspartner hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang. Falls der Versand sich ohne die Schuld von "Schanes GmbH" verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

6. Annahmeverzug
Bei Erfolglosigkeit des ersten Zustellversuches durch den von "Schanes GmbH" beauftragten Spediteur wird die Ware für einen Zeitraum von einer Woche eingelagert. Je nach Wunsch des Kunden erfolgt ein zweiter Zustellversuch nach Terminvereinbarung oder eine Selbstabholung durch den Kunden. Bei Verstreichen der einwöchigen Einlagerungszeit ohne entsprechende Mitwirkung des Kunden in obigem Sinne wird die Ware an "Schanes GmbH" retourniert und gerät der Kunde in Annahmverzug. Gerät der Auftraggeber bzw. Käufer in Annahmeverzug, ist "Schanes GmbH" berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. "Schanes GmbH" kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen. "Schanes GmbH" behält sich ein Rücktrittsrecht bei Annahmeverweigerung vor und ist wahlweise berechtigt als Schadenersatz entweder einen angemessenen Pauschalpreis oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern. Darüber hinaus ist "Schanes GmbH" berechtigt, den unter Punkt 4. ersichtlichen Verzugszinssatz zu verrechnen. Darüber hinaus haftet "Schanes GmbHl" nur mehr für den Fall vorsätzlicher oder zumindest grob fahrlässiger Beschädigung der Waren, nicht jedoch höherer Gewalt, Zufall, oder fahrlässigen Verhaltens eines Erfüllungsgehilfen oder beigezogenen Spediteurs oder Lagerhalters.
7. Gewährleistung, Rügepflicht

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum und beträgt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen maximal sechs bzw. 24 Monate im gewährleistungsrechtlichen Sinn. Offensichtliche Mängel sind spätestens sieben Tage nach Erhalt der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Gewerblichen Kunden ist bekannt, dass die bei "Schanes GmbH" bestellten Waren von "Schanes GmbH" originalverpackt weiterveräußert oder überhaupt direkt an den Käufer ausgeliefert werden, so dass "Schanes GmbH" nur eingeschränkt Möglichkeit hat, der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit im Sinne §§ 377f HGB nachzukommen. Der gewerbliche Kunde übernimmt sohin diese sich aus §§ 377f HGB ergebende Untersuchungs- und Rügepflicht und verpflichtet sich somit, sowohl offene, als auch offenkundige Mängel unverzüglich an "Schanes GmbH" anzuzeigen um "Schanes GmbH" die Möglichkeit zu geben, selbst unverz&u uml;glich entsprechende Rügen an die Hersteller- oder Zulieferfirma vornehmen zu können.

Hinsichtlich sämtlicher IT-Komponenten wie Hardware, Software, Speicher, sowie Elektroartikel, welche nach dem aktuellen Stand der Technik nicht immer fehlerfrei arbeiten, übernimmt "Schanes GmbH" keinerlei Haftung für einen fehlerfreien Betrieb bzw. für Schäden sowie Folgeschäden, die bei der Verwendung des Produktes entstehen. Ebenso haftet "Schanes GmbH" nicht für Mängel und Schäden, die im Zusammenhang damit stehen, dass der Kunde Vorschriften über Installation, Hardware- und Software-Umgebung sowie Einsatz und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat. Hinsichtlich Artikel, die als Gebrauchtwaren ausgewiesen sind, worunter auch Flohmarktartikel zu verstehen sind, gewährt "Schanes GmbH" nur eine 20-tägige Funktionsgarantie und behält sich "Schanes GmbH" vor, gegebenenfalls den Fehler zu beheben oder den Kaufpreis rückzuerstatten.

Der Auftraggeber bzw. Besteller ist verpflichtet, die reklamierte Ware ordnungsgemäß und originalverpackt an die von "Schanes GmbH" angegebene Adresse zurück zu senden. Für verursachte Schäden aufgrund nicht ordnungsgemäßer Verpackung durch den Kunden übernimmt "Schanes GmbH" keine Haftung. Die Abwicklung von unberechtigten Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüchen erfolgt vorbehaltlich einer Nachbelastung der "Schanes GmbH" dadurch entstandenen Aufwendungen. "Schanes GmbH" behält sich eine Weiterverrechnung von Kostenpauschalen, mit welchen "Schanes GmbH" belastet wird, vor. Reparaturen außerhalb der Gewährleistungszeit sind kostenpflichtig. Werden die vom Hersteller bekannt gegebenen Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmateralien verwendet, die nicht den originalen Spezifikationen entsprechen, so entfällt jeder Gewährleistungsanspruch. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriffe, so wie das Öffnen von Geräten, zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen in Farbe, Abmessung und/oder Qualität und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.

Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, culpa in contrahendo und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen "Schanes GmbH" als auch die Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen von "Schanes GmbH" ausgeschlossen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Sämtliche IT-Komponenten wie Hardware, Software, etc. arbeiten nach aktuellem Stand der Technik nicht immer fehlerfrei, dementsprechend kann "Schanes GmbH" den fehlerfreien Betrieb nicht sicherstellen und haftet nicht für Schäden oder Folgeschäden, die infolge technischer Mängel beim Käufer entstehen. Weiters haftet "Schanes GmbH" nicht für direkte oder indirekte Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entstandene Kosten bzw. Kosten einer Ersatzvornahme sowie für den Fall eines Datenverlustes, außer wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde.

Darüber hinaus übernimmt "Schanes GmbH" keinerlei Haftung für die Fehlerhaftigkeit in der Übertragung von Daten.

8. Belehrung über das Rücktrittsrecht für Verbraucher

Verbraucher im Sinne des § 5e KSchG können binnen einer Frist von sieben Werktagen, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt, ab Erhalt der Lieferung der bestellten Ware bzw. Leistungserbringung von einem geschlossenen Vertrag oder einer abgegebenen Vertragserklärung durch schriftliche Erklärung per Fax oder Post zurücktreten. Ein solcher Rücktritt setzt jedoch voraus, dass die Ware vom Kunden nur ausgepackt und entsprechend besichtigt, nicht jedoch in Betrieb genommen wurde. Hinsichtlich der Ausübung des Rücktrittsrechtes steht im "Schanes GmbH"-Shop unter „Infocenter-Garantie, Rückgabe“ ein Formular zur Verfügung.

Für den Fall des berechtigten Rücktrittes durch einen Konsumenten ist "Schanes GmbH" verpflichtet, Zug um Zug gegen Übernahme der Ware den Kaufpreis sowie die vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwendungen zu ersetzen. Dem gegenüber ist der als Konsument zu qualifizierende Besteller verpflichtet, ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Wertminderung der Ware zu zahlen. Diesbezüglich ist die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Verbrauchers für sich alleine noch nicht als Wertminderung anzusehen.

Für den Fall, dass eine Rückstellung der Ware unmöglich oder untunlich ist, hat der als Käufer zu qualifizierende Käufer "Schanes GmbH" den Wert der Ware zu vergüten, soweit sie zum klaren und überwiegenden Vorteil des Käufers gereicht. Darüber hinaus ist der als Konsument zu beurteilende Käufer verpflichtet, im Sinne § 5g Abs. 2 KSchG auch die Kosten der Rücksendung, insbesondere die Versand- und Transportkosten zu übernehmen.

Gemäß § 5f KSchG steht dem als Konsument zu beurteilenden Kunden in folgenden Fällen kein Rücktrittsrecht im Sinne § 5e KSchG zu:

  1. Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen (§ 5e Abs. 2 erster Satz) ab Vertragsabschluss begonnen wird,
  2. Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, abhängt,
  3. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
  4. Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
  5. Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen über periodische Druckschriften (§ 26 Abs. 1 Z. 1),
  6. Wett- und Lotterie-Dienstleistungen sowie
  7. Hauslieferungen oder Freizeit-Dienstleistungen (§ 5c Abs. 4 Z. 1 und 2).

9. Urheberrechte

"Schanes GmbH" ist lediglich berechtigt, den Kunden Urheberrechte zu deren eigenen Benützung im Sinne der Urheberrechtsabgabe weiterzugeben. Vervielfältigung, Weiterveräußerung etc. ist ausschließlich Angelegenheit zwischen Urheber und den Kunden von "Schanes GmbH".

10. Datenschutz

"Schanes GmbH" ist berechtigt, den Käufer betreffende anfallende Kundendaten im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestellung zu erheben, bearbeiten, speichern sowie zu internen Marktforschungs- und eigenen Marketingzwecken zu nutzen.

11. Gerichtsstand

Der Erfüllungsort ist 2751 Matzendorf. Als Gerichtsstand wird Wiener Neustadt vereinbart, so dass je nach sachlicher Zuständigkeit das Landesgericht Wiener Neustadt oder das Bezirksgericht Wiener Neustadt ausschließlich zuständig sind.

12. Sonstiges

Die Abtretung von Forderungen gegen "Schanes GmbH" an Dritte ist ausgeschlossen. Für Kunden, welche als Konsument im Sinne des KSchG anzusehen sind, kann eine Aufrechnung mit Forderungen von "Schanes GmbH" nur mit solchen Forderungen des Kunden vorgenommen werden, die entweder gerichtlich festgestellt oder von "Schanes GmbH" anerkannt sind und im rechtlichen Zusammenhang mit der Schuld des Konsumenten stehen.

Für gewerbliche Kunden ist eine Gegenverrechnung mit Forderungen von "Schanes GmbH" an den Kunden ausgeschlossen.

Für den Fall der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, aber auch dem allfälligen Vorliegen einer Regelungslücke werden die Vertragsparteien eine der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmung möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmung bleibt davon unberührt.



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